AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf an Wiederverkäufer / Fachhändler (B2B)

Christine Fink
Einzelunternehmerin, unternehmerisch tätig unter der Marke „FÍNK“
Niederland 202
5091 Unken, Österreich

Tel: +43 660 5732955
Mail: christine@fink-salzburg.at
Website: www.fink-salzburg.at

UID-Nr.: ATU83306539
GISA-Zahl: 506/39750310

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Kauf von Waren der Marke FINK zwischen Christine Fink, Einzelunternehmen mit Sitz in Niederland 202, 5091 Unken, Österreich (UID-Nr. ATU83306539, GISA-Zahl 506/39750310) („FINK“, „Verkäufer“), und gewerblichen Wiederverkäufern, Einzelhändlern und sonstigen Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB („Händler“, „Käufer“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B). Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes findet über diesen Vertriebsweg nicht statt.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als FINK ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn FINK in Kenntnis der AGB des Händlers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Händler, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§ 2 Angebot, Vororder und Vertragsabschluss

(1) Bestellungen des Händlers, insbesondere Vororder-Bestellungen im Rahmen von Fachmessen (z. B. Trachten- und Modemessen), stellen ein verbindliches Angebot des Händlers zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Präsentation von Mustern, Kollektionen und Preislisten auf Messen stellt kein bindendes Verkaufsangebot von FINK dar („invitatio ad offerendum“).

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von FINK (per E-Mail genügt) zustande. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung keine Auftragsbestätigung, gilt die Bestellung als nicht angenommen; der Händler ist an sein Angebot nicht länger gebunden.

(3) Mündliche Zusagen von Messepersonal, Handelsvertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch FINK.

(4) Vororder-Bestellungen für Folgekollektionen erfolgen auf Basis von Mustern bzw. Vorabmustern. FINK behält sich geringfügige, handelsübliche Abweichungen bei Material, Farbton und Verarbeitung gegenüber dem Muster vor, sofern diese die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

2.1 Stornierung von Vororder-Bestellungen

(5) Eine Stornierung durch den Händler ist bis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung kostenfrei möglich.

(6) Nach Auftragsbestätigung ist eine Stornierung nur mit schriftlicher Zustimmung von FINK möglich. FINK ist berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen (insbesondere bereits beauftragte oder begonnene Produktion beim Produzenten in Indien, Materialeinkauf, Musteranfertigung) in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Stornierung, nachdem die Produktion beim Produzenten bereits begonnen wurde, ist FINK berechtigt, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 30 % des Nettoauftragswertes zu verrechnen, sofern der Händler nicht nachweist, dass FINK ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Das Recht von FINK, einen darüberhinausgehenden, konkret nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 3 Preise und Preisänderungen

(1) Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Händlerpreisliste, jeweils in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) FINK ist berechtigt, Preise für zukünftige Kollektionen und Nachbestellungen jederzeit mit Wirkung für neue Bestellungen zu ändern. Für bereits auftragsbestätigte Bestellungen gilt der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis, sofern nicht Abs. 3 zur Anwendung kommt.

(3) Erhöhen sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die Einkaufs-, Material-, Leder-, Fracht-, Zoll- oder Wechselkurskosten (EUR/USD bzw. EUR/INR) um mehr als 5 %, ist FINK berechtigt, den vereinbarten Preis im entsprechenden Ausmaß anzupassen, wenn zwischen Auftragsbestätigung und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. FINK wird den Händler über eine solche Preisanpassung unverzüglich schriftlich informieren. Der Händler kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Positionen kostenfrei zurücktreten.

(4) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Lager FINK bzw. ab dem im Angebot genannten Übergabeort (EXW gemäß Incoterms® 2020), ausschließlich Versand-, Transport-, Versicherungs- und Zollkosten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von FINK innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. ab Wareneingang beim Händler, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, netto ohne Abzug zur Zahlung fällig (Zahlungsziel).

(2) FINK behält sich vor, bei Neukunden, bei Überschreitung eines mit dem Händler vereinbarten Kreditlimits oder bei Bonitätsbedenken vom Zahlungsziel abzuweichen und stattdessen eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragsbestätigung sowie die Restzahlung vor Versand zu verlangen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

(3) Bei Zahlungsverzug ist FINK berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB (aktuell 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz) zu verrechnen, unbeschadet der Geltendmachung eines weiteren, nachgewiesenen Verzugsschadens. Für jede Mahnung wird eine Mahnpauschale von EUR 40,00 gemäß § 458 UGB verrechnet.

(4) Gerät der Händler mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist FINK berechtigt, weitere Lieferungen – auch aus bereits bestätigten Aufträgen – bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten, ohne dass dem Händler daraus Ansprüche gegen FINK entstehen.

(5) Eine Aufrechnung durch den Händler mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Händler nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5 Lieferung und Lieferfristen

(1) Angegebene Liefertermine und -fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet, unverbindliche, nach bestem Wissen kalkulierte Richtwerte. Aufgrund der Produktion durch einen Fertigungspartner in Indien und der damit verbundenen Transport- und Zollabwicklung können sich Lieferzeiten planbedingt verschieben.

(2) FINK wird den Händler über absehbare wesentliche Lieferverzögerungen (voraussichtlich mehr als 4 Wochen) unverzüglich informieren.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Händler zumutbar ist, insbesondere bei kollektionsbedingt gestaffelter Fertigstellung. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

(4) Kommt FINK trotz Vorliegens aller notwendigen Mitwirkungshandlungen des Händlers (u. a. rechtzeitige Bestätigung von Mustern, Größenraster, Zahlungen gemäß § 4) mit einer verbindlich zugesagten Lieferung in Verzug, kann der Händler nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 21 Tagen vom Vertrag hinsichtlich der nicht gelieferten Ware zurücktreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen des § 10.

(5) Höhere Gewalt sowie von FINK nicht zu vertretende Umstände beim Produzenten, bei Speditionen, im internationalen Seefracht- oder Luftfrachtverkehr oder bei Zollbehörden (siehe § 12) verlängern Lieferfristen entsprechend und begründen keinen Verzug.

§ 6 Versand, Gefahrübergang, Transport- und Zollkosten

(1) Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (Ex Works) gemäß Incoterms® 2020 ab dem Lager bzw. Versandort von FINK in Österreich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Händler über.

(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Händlers kann Versand auch DAP (Delivered at Place) gemäß Incoterms® 2020 vereinbart werden; in diesem Fall trägt FINK Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort, der Händler trägt sämtliche Einfuhrabgaben, Zölle und die Einfuhrverzollung im Bestimmungsland, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Händlers abgeschlossen.

(4) Da die Ware aus Indien importiert wird, können bei EU-externen Zwischenlieferungen bzw. bei Direktversand aus Indien zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer- und Zollkosten anfallen; diese trägt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, derjenige, der nach der vereinbarten Lieferklausel als Einführer auftritt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Händler Eigentum von FINK (Vorbehaltsware).

(2) Der Händler ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit FINK vereinbarten Rechnungsbetrags an FINK ab; FINK nimmt diese Abtretung an.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Rahmen von Pfändungen, hat der Händler auf das Eigentum von FINK hinzuweisen und FINK unverzüglich schriftlich zu verständigen.

(4) Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Händler erfolgt stets für FINK. Bei Verarbeitung mit nicht FINK gehörenden Waren steht FINK Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zu.

§ 8 Mängelrüge, Gewährleistung und Reklamation

(1) Da es sich um Geschäfte zwischen Unternehmern handelt, ist § 377 UGB (kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht) anwendbar. Der Händler hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel binnen 7 Werktagen ab Wareneingang schriftlich (E-Mail genügt) unter Angabe von Auftrags- bzw. Rechnungsnummer, Artikel und Mangelbeschreibung sowie Fotodokumentation zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

(2) Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, FINK hat den Mangel arglistig verschwiegen.

(3) Bei berechtigter, rechtzeitiger Mängelrüge hat FINK nach eigener Wahl das Recht auf Verbesserung, Austausch oder Preisminderung. Schlägt die Verbesserung bzw. der Austausch fehl oder ist sie/er FINK nicht in angemessener Frist möglich, kann der Händler wahlweise Preisminderung verlangen oder – bei nicht bloß geringfügigem Mangel – vom Vertrag hinsichtlich der mangelhaften Ware zurücktreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Übergabe.

8.1 Leder und sonstige Naturmaterialien

(5) Leder und sonstige verwendete Naturmaterialien sind Naturprodukte. Unterschiede in Narbung, Struktur, Farbaufnahme, Oberfläche und Materialstärke gehören zu ihren natürlichen Eigenschaften.

(6) Kleine Narben, Poren, Falten, Adern, Wachstumsspuren und Strukturunterschiede können die Echtheit und Individualität des Materials sichtbar machen. Solche natürlichen Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern sie das bei der jeweiligen Leder- oder Materialart übliche Erscheinungsbild nicht wesentlich überschreiten und die vereinbarte Verwendung nicht beeinträchtigen.

(7) Zwischen unterschiedlichen Häuten, Produktionschargen oder einzelnen Teilen eines Produkts können geringfügige Farb-, Oberflächen- und Strukturunterschiede auftreten. Handelsübliche und materialtypische Abweichungen gegenüber Mustern oder Abbildungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(8) Leder und sonstige Naturmaterialien können sich durch Licht, Wärme, Feuchtigkeit, Reibung, Alterung und bestimmungsgemäßen Gebrauch verändern. Eine materialtypische Patina stellt keinen Mangel dar. Abhängig von Lederart und Färbung kann es insbesondere bei dunklen oder intensiv gefärbten Materialien in materialtypischem Umfang zu Farbabrieb oder Farbübertragung kommen.

(9) Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung, Reinigung oder Pflege, ungeeignete Pflegeprodukte, Feuchtigkeit, übermäßige Hitze, intensive Sonneneinstrahlung oder unangemessene mechanische Belastung entstehen, stellen keinen Mangel dar.

8.2 Retouren

(10) Ein allgemeines Retourenrecht für einwandfreie, auftragsgemäß gefertigte Ware besteht nicht, da es sich um kundenspezifisch beauftragte Vororder-Fertigung handelt. Eine Rücknahme im Einzelfall (insbesondere bei Kollektionswechsel) steht im freien Ermessen von FINK und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 9 Kennzeichnung, Materialangaben und Produktinformation

(1) FINK stellt sicher, dass die Produkte den in der EU geltenden Kennzeichnungspflichten entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Angabe „Echtleder“/„Leder“ bzw. der Materialzusammensetzung sowie der Pflegehinweise.

(2) Gemäß der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, VO (EU) 2023/988) sind Name und Kontaktdaten des in der EU niedergelassenen Verantwortlichen („Responsible Person“) auf Produkt bzw. Verpackung anzugeben. Diese Funktion übernimmt FINK. Der Händler ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung zu entfernen, zu verändern oder zu verdecken.

(3) Der Händler ist verpflichtet, die Ware ausschließlich mit der von FINK angebrachten Kennzeichnung und Etikettierung weiterzuveräußern und keine eigenen, abweichenden Herkunfts- oder Herstellerangaben anzubringen.

(4) Der Händler hat die von FINK bereitgestellten Pflege-, Reinigungs-, Lagerungs- und Sicherheitshinweise zu beachten und diese beim Weiterverkauf in geeigneter Form an seine Kunden weiterzugeben. Er darf diese Hinweise weder entfernen noch inhaltlich verändern, soweit dadurch unzutreffende oder unvollständige Produktinformationen entstehen.

§ 10 Produkthaftung und Haftungsbeschränkung

(1) FINK haftet für Schäden, die auf einem Fehler der Ware im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG) beruhen, im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

(2) Für sonstige Schäden haftet FINK – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FINK nur für Personenschäden sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in letzterem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den Netto-Rechnungswert der jeweiligen Lieferung, begrenzt.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit FINK Eigenschaften der Ware zugesichert hat und der Schaden gerade auf dem Fehlen dieser zugesicherten Eigenschaft beruht.

(5) FINK verfügt über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Nähere Informationen stellt FINK dem Händler auf Anfrage zur Verfügung.

§ 11 Marke, Kollektion und Vertriebsvorgaben

(1) Sämtliche Rechte an der Marke „FINK“, dem Corporate Design, Logos, Produktbezeichnungen und Kollektionsnamen verbleiben bei FINK. Dem Händler wird kein Recht zur eigenständigen Nutzung der Marke außerhalb des Weiterverkaufs der Ware eingeräumt.

(2) Der Händler ist berechtigt, die Marke FINK im Rahmen des üblichen Einzelhandelsmarketings (Schaufenster, Onlineshop-Produktlisting, Social-Media-Produktpräsentation) zur Bewerbung der von ihm bezogenen Ware zu verwenden. Eine Nutzung, die den Eindruck einer eigenen Markeninhaberschaft, einer Lizenzierung oder einer besonderen Nähe zu FINK über den reinen Wiederverkauf hinaus erweckt, ist unzulässig.

(3) FINK ist bemüht, unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) zur Verfügung zu stellen. Der Händler ist in der Gestaltung seiner Wiederverkaufspreise grundsätzlich frei; eine erhebliche Unterschreitung der UVP, die die Positionierung der Marke FINK als Premiummarke nachhaltig beeinträchtigt, kann FINK zum Anlass nehmen, die Geschäftsbeziehung zu überdenken.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Grenzschließungen, Streiks, Hafen- oder Frachtblockaden, erhebliche Störungen der internationalen Lieferketten) sowie sonstige von FINK oder dem Produzenten nicht zu vertretende, unvorhersehbare Ereignisse, die die Erfüllung des Vertrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von der Leistungspflicht.

(2) Dauert das Ereignis länger als 3 Monate an, ist jede Vertragspartei berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Liefermenge vom Vertrag zurückzutreten.

§ 13 Datenschutz

(1) FINK verarbeitet personenbezogene Daten des Händlers (bzw. dessen Ansprechpersonen) im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kommunikation und, soweit erlaubt, zu Marketingzwecken, jeweils im Einklang mit der DSGVO. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von FINK.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene vertrauliche Informationen (insbesondere Kollektionsdaten vor Markteinführung, Konditionen, Kalkulationen) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 15 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von FINK.

§ 17 Schlussbestimmungen

§ 17 Schlussbestimmungen(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie einzelner Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.(2) Diese AGB in der jeweils aktuellen, auf der Website von FINK bzw. im Händlerportal veröffentlichten Fassung gelten für alle Neubestellungen. FINK wird den Händler über wesentliche Änderungen informieren.

Stand: August 2026 

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